Sprechstundenbedarf..."sind alle medizinischen Verbrauchsmaterialien die wiederholt in der kassenärztlichen Sprechstunde am Patienten
verwendet
werden und an ihm verbleiben".
Bedingungen zur Verordnung:
Vorliegen kassenärztlicher Ermächtigung (vgl. kassenärztliche Zulassungsnummer auf dem unteren weißen Rand des roten
Kassenrezeptes)
Beachtung der bundesländerspezifischen Sprechstundenbedarfsverordnung, insbesondere ihrer Anlagen zu Verordnungsfähigkeit
einzelner Produkte
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