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Abrechnung Sprechstundenbedarf
Sprechstundenbedarf..."sind alle medizinischen Verbrauchsmaterialien die wiederholt in der kassenärztlichen Sprechstunde am Patienten verwendet werden und an ihm verbleiben".
Bedingungen zur Verordnung:
- Vorliegen kassenärztlicher Ermächtigung (vgl. kassenärztliche Zulassungsnummer auf dem unteren weißen Rand des roten Kassenrezeptes)
- Verordnungsverhalten anhand wirtschaftlicher Bezugsgrößen
- Beachtung der bundesländerspezifischen Sprechstundenbedarfsverordnung, insbesondere ihrer Anlagen zu Verordnungsfähigkeit einzelner Produkte
Wenn Sie Sprechstundenbedarf in unserem Online-Shop bestellen, dann bitten wir Sie um unverzügliche Zusendung der entsprechend ausgefüllten Rezepte. Liegt uns 7 Tage nach Bestellung kein Rezept vor, wird die Ware entsprechend unserer Zahlungsbedingungen berechnet.
Bei Fragen zur Rezeptabrechnung:
