Sprechstundenbedarf "sind alle medizinischen Verbrauchsmaterialien, die wiederholt in der kassenärztlichen Sprechstunde am Patienten verwendet werden und an ihm verbleiben".
Bedingungen zur Verordnung:
Vorliegen kassenärztlicher Ermächtigung (vgl. kassenärztliche Zulassungsnummer auf dem unteren weißen Rand des roten Kassenrezeptes)
Beachtung der bundesländerspezifischen Sprechstundenbedarfsverordnung, insbesondere ihrer Anlagen zu Verordnungsfähigkeit einzelner Produkte
Wenn Sie Sprechstundenbedarf in unserem Online-Shop bestellen, dann bitten wir Sie um unverzügliche Zusendung der entsprechend ausgefüllten Rezepte. Liegt uns 7 Tage nach Bestellung kein Rezept vor, wird die Ware entsprechend unserer Zahlungsbedingungen berechnet.