Rezeptabrechnung

Abrechnung Sprechstundenbedarf

Sprechstundenbedarf "sind alle medizinischen Verbrauchsmaterialien, die wiederholt in der kassenärztlichen Sprechstunde am Patienten verwendet werden und an ihm verbleiben".

Bedingungen zur Verordnung:

  • Vorliegen kassenärztlicher Ermächtigung (vgl. kassenärztliche Zulassungsnummer auf dem unteren weißen Rand des roten Kassenrezeptes)
  • Verordnungsverhalten anhand wirtschaftlicher Bezugsgrößen
  • Beachtung der bundesländerspezifischen Sprechstundenbedarfsverordnung, insbesondere ihrer Anlagen zu Verordnungsfähigkeit einzelner Produkte
Ausfüllhinweis für Rezepte

Bei Fragen zur Rezeptabrechnung:

Kerstin Klemm

Abrechnung Sprechstundenbedarf
 abrechnung@praximed.com
 037754 - 309 06