Sprechstundenbedarf "sind alle medizinischen Verbrauchsmaterialien, die wiederholt in der kassenärztlichen Sprechstunde am Patienten verwendet werden und an ihm verbleiben".
Bedingungen zur Verordnung:
Vorliegen kassenärztlicher Ermächtigung (vgl. kassenärztliche Zulassungsnummer auf dem unteren weißen Rand des roten Kassenrezeptes)