mini-e Ear Light Untersuchungslampe mit Leuchtstab

mini-e Ear Light Untersuchungslampe mit Leuchtstab

mini-e Ear Light Untersuchungslampe mit Leuchtstab

Untersuchungsleuchte mini-e mit Leuchtstab

Die HEINE mini-c im Taschenformat mit Halteclip bietet helles konzentriertes Licht durch die einzigartige LED-HQ.

77,35 €
Inkl. MwSt. , exkl. Versandkosten
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11 Tage
SKU
019702

mini-e Untersuchungslampe

Mit Hilfe eines Leuchtstabes wird der optimale Sitz von Hörgeräten überprüft. Die Ear-Light Untersuchungsleuchte mini-e von Heine im kompakten Taschenformat besitzt ein helles, konzentriertes Licht mit einzigartiger LED-HQ. Sie bekommen eine kleine Größe, große Leistung und die Sicherheit im Auge geboten.

Produktinformationen zu mini-e Untersuchungslampe

  • 1 Untersuchungsleuchte Ear Light mit Leuchtstab
  • Überprüfung des optimalen Sitzes von Hörgeräten
  • Komfortabel und ergonomisch
  • Natürliche Farben und praktisch unbegrenzte Lebensdauer dank der LEDHQ
  • Automatische Abschaltung in der Tasche dank Halteclip mit Ein- / Ausschalter
  • 20.000 Schaltzyklen garantiert
  • Inklusive austauschbarer Batterien (Größe: AAA)

Weitere Informationen und Hinweise zur Untersuchungsleuchte mini-e entnehmen Sie bitte den begefügten PDFs.

Mehr Informationen
Marke Heine
Lieferzeit 11 Tage
Verpackungseinheit 1 Stück
Herstellerinformationen
Heine Optotechnik GmbH & Co. KG
Reparaturabteilung
Dornierstr. 6
82205 - Gilching
Deutschland
info@heine.com
EAN 4053755124558
Herstellernummer D-008.73.103
Katalognummer 019702
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Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Bei Batterien, die eine bestimmte Masse an Blei, Cadmium oder Quecksilber enthalten, wird durch die nachfolgenden Zusätze unter dem Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne auf die jeweiligen Schadstoffe hingewiesen:

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  • Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
  • Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Informationen zu den enthaltenen Kosten gemäß Artikel 56 Absatz 4 EU-Batterieverordnung (Verordnung 2023/1542) finden Sie bei der Initiative „Batterie-Zurück“.

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