haende_waschen

Auf eine intensivierte Handhygiene in der Coronapandemie kann man nicht verzichten, jedoch birgt diese auch ein erhöhtes Risiko für Handekzeme. Ein alternatives Verfahren statt dem häufigem Händewaschen mit Seifen empfiehlt die Deutsche Dermatologisch Gesellschaft (DDG). Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit der DDG empfiehlt:

„Zu beachten ist, dass die für die Handhygiene verwendeten Mittel nicht nur den erwünschten Effekt einer Ablösung oder Abtötung des Krankheitserregers haben, sondern auch das Hautorgan selbst beeinträchtigen können“.

Durch die eingesetzten Substanzen könnten die im Stratum corneum interzellulär vorhandenen Lipid-Doppellamellen, aber auch dem Wasserhaushalt dienende Peptide („Natural Moisturizing Factor“) angegriffen werden. Dies begünstige die Entstehung eines irritativen Kontaktekzems. Diverse Berichte und Studien ergaben, dass die Handhygienemaßnahmen in der Coronapandemie signifikant zugenommen hat und insbesondere

  • Hauttrockenheit (83,2 Prozent),
  • gefolgt von Erythem (38,6 Prozent),
  • Juckreiz (28,9 Prozent),
  • Brennen (21,1 Prozent),
  • Schuppung (18,4 Prozent),
  • Fissuren (9,6 Prozent) und
  • Schmerzen (4,4 Prozent) auftraten. 

„Die Erhaltung der Hautgesundheit macht ein Umdenken bei der Handhygiene-Strategie erforderlich“, sagte Elsner, Direktor der Klinik für Hautkrankheiten am Universitätsklinikum Jena.

  • Die Fachgesellschaft empfiehlt daher statt Waschungen mit Seife oder Waschlotionen bei fehlender sichtbarer Verschmutzung der Hände eine Desinfektion mit einem viruswirksamen alkoholischen Händedesinfektionsmittel, nach Möglichkeit mit Barriere schützenden Hilfsstoffen wie Glycerol.
  • Nach jeder Waschung und/oder Desinfektion sollte die Haut der Hände vollständig mit einem Pflegepräparat eingecremt werden, das die Regeneration der Hautbarriere unterstützt.
  • Wenn trotz dieser Maßnahmen Handekzeme auftreten, sollten diese unverzüglich leitliniengerecht behandelt und – wenn sie vermutlich beruflich bedingt sind – dem zuständigen Unfallversicherungsträger gemeldet werden. 

Quelle: © hil/aerzteblatt.de