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Vom Bundeskabinett wurde der Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung beschlossen.

Vor allem für eine bessere Patientensteuerung und einen Ausbau der Versorgungsangebote soll das Regelungspaket sorgen und die Notaufnahmen entlasten.
Die Notfallversorgung sei regional qualitativ höchst unterschiedlich aufgestellt, viele Notfallambulanzen überfüllt und damit die Notfallreform dringend notwendig, so Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. All dies wird systematisch mit einem Gesetz angegangen, auch die Verzahnung zwischen Praxen und Krankenhäuser, so Lauterbach.

Das beschlossene Maßnahmepaket umfasst die bereits bekannten Inhalte des teils heftig kritisierten Referentenentwurfs für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung. Auch die Pläne, die Kassenärztlichen Vereinigungen zu verpflichten, durchgängig eine telemedizinische sowie aufsuchende Versorgung bereitzustellen, betrifft dies.

Sogenannte Akutleitstellen sollen künftig die bisherigen Aufgaben der Terminservicestelle im Bereich der Akutfallvermittlung wahrnehmen und in einem „Gesundheitsleitsystem“ mit den Rettungsleitstellen vernetzt werden.

Der Artikel beinhaltet unterschiedlichste Meinungen, z. B. zu:

  • Unrealistische Personalvorgaben bringen niemanden etwas
  • Krankenkassen äußern sich positiv
  • Anzahl von Kooperationsverträgen reduzieren

Lesen Sie gerne den vollständigen Artikel: Quelle: Reform des Rettungsdienstes: Notfallreform soll im parlamentarischen... (aerzteblatt.de)